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   OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00   

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https://dejure.org/2006,12278
OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00 (https://dejure.org/2006,12278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2006 - 5 U 287/00 (https://dejure.org/2006,12278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2006 - 5 U 287/00 (https://dejure.org/2006,12278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes alte Fassung (a.F.) auf Realkreditverträge; Rückabwicklung eines Darlehnsverhältnisses Zug um Zug gegen Übertragung des mit dem Kreditbetrag erworbenen Wohneigentumsrechts; Schadensersatzansprüche aufgrund einer unterlassenen ...

  • Judicialis

    KWG § 18; ; VerbrKG § ... 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKG § 9; ; VerbrKG § 9 Abs. 3 a.F.; ; VerbrKG § 9 Abs. 3 Satz 1 a.F.; ; HWiG § 1 a.F.; ; HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1 Ziff. 1; ; HWiG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; HWiG § 3 Abs. 1; ; HWiG § 4 a.F.; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § 198 a.F.; ; BGB § 199 n.F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Ziff. 2 n.F.; ; BGB § 204 Abs. 2 Satz 1 n.F.; ; BGB § 209 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 211 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 273; ; BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht der finanzierenden Bank aus Immobiliengeschäft - Verjährung von Ansprüchen aus Aufklärungspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00
    Angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2004, 172 und NJW 2003, 2093) lässt es die Abweichung von gut 0, 2 Prozentpunkten von der oberen Grenze der Streubreite zu, den Kredit als zu den üblichen Bedingungen i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKG gewährt anzusehen.

    Gegen den Realkreditcharakter spricht auch nicht, dass der Wert des belasteten Grundstücks den Darlehensbetrag eventuell unterschreitet (BGH NJW 2003, 2093).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00
    a) Das Haustürwiderrufsgesetz a.F. ist grundsätzlich auch auf Realkreditverträge anwendbar (BGH WM 2002, 1181 ff.).

    Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKG gilt § 9 VerbrKG nicht für Kreditverträge, nach denen der Kredit von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht und...zu üblichen Bedingungen gewährt wird (BGH NJW 2003, 1390, 1391; BGH NJW 2002, 1881, 1884).

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00
    Unter Hinweis auf die zwei Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 (Rechtssachen C-350/03 und C-229/04) vertritt er die Auffassung, dass er schon aufgrund fehlender Belehrung über sein Widerrufsrecht nach dem HWiG a.F. berechtigt sei, seinen mit dem Wohnungserwerb verbundenen Vermögensschaden von der Beklagten ersetzt zu verlangen.

    Auch eine richtlinienkonforme Auslegung der genannten Bestimmungen führt zu keiner hiervon abweichenden Interpretation (vgl. Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 in den Rechtssachen C-350/03, Rn. 81 und 104, und C-229/04, Rn. 48 f.).

  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88

    Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00
    Sie war weder ein Fall anderweitiger Erledigung noch ein Fall des Nichtbetreibens i.S.d. § 211 Abs. 1 a.F. BGB (vgl. BGH NJW 1989, 1729, 1730; Palandt/Heinrichs BGB, 59. Auflage, § 211 Rdnr. 5).

    Weil mit Beendigung des Verfahrens vor dem EuGH der Aussetzungsgrund ipso iure entfiel (BGH NJW 1989, 1729, 1730), war das Gericht zu keiner prozessleitenden Maßnahme veranlasst.

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00
    Angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2004, 172 und NJW 2003, 2093) lässt es die Abweichung von gut 0, 2 Prozentpunkten von der oberen Grenze der Streubreite zu, den Kredit als zu den üblichen Bedingungen i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKG gewährt anzusehen.
  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00
    Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKG gilt § 9 VerbrKG nicht für Kreditverträge, nach denen der Kredit von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht und...zu üblichen Bedingungen gewährt wird (BGH NJW 2003, 1390, 1391; BGH NJW 2002, 1881, 1884).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00
    Da die Kontaktaufnahme durch den Zeugen N bereits "im Sommer 1996" (aufgrund der Angaben des Klägers jedenfalls deutlich vor dem 17.6.1996) erfolgt ist, der Darlehensvertrag durch den Kläger und seine Ehefrau hingegen erst am 12.9.1996 - also weit mehr als 2 Monate später- unterzeichnet worden ist und zwischenzeitlich am 27.06.1996 die Vollmachtserteilung an den Zeugen V notariell beurkundet worden ist, fehlt es auch an einer Bestimmung des Klägers und seiner Ehefrau zu dieser Willenserklärung im Sinne des § 1 Abs. 1 HwiG (vgl. hierzu auch BGH WM 2003, 1370 = NJW 2003, 2529).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00
    a) Für die angeblichen Falschangaben des Vermittlers zur Rentierlichkeit des finanzierten Objekts hat die Beklagte schon deswegen nicht nach § 278 BGB einzustehen, weil sie nicht ihren eigenen Pflichtenkreis betrafen (vgl. BGH NJW 2004, 154, 157).
  • BGH, 29.11.1999 - XI ZR 91/99

    Anwendung der Haustürgeschäfte-Richtlinie und des Widerrufsrechts nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00
    Mit Beschluss vom 15.3.2001 (Bl. 269 ff. d. A.), auf dessen Inhalt im Einzelnen Bezug genommen wird, hat der Senat den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf die Vorlage des Bundesgerichtshofes vom 29.11.1999 (Az. XI ZR 91/99 = Rechtssache C - 481/99, EuGH) ausgesetzt.
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 5 U 287/00
    c) Ob eine der Ausnahmekonstellationen vorlag, in denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 135/04 = WM 2005, 828) bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank in Betracht zu ziehen sind, nämlich bei Überschreitung der Kreditgeberrolle, Schaffung/Förderung eines besonderen Gefährdungstatbestandes, konkretem Wissensvorsprung, schwerwiegendem Interessenkonflikt, kann hier im Ergebnis dahinstehen, da sämtliche unter diesen Gesichtspunkten gegebenenfalls in Erwägung zu ziehenden Schadensersatzansprüche jedenfalls verjährt sind.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

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